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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes
Wichtigste Merkmale
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes
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Es ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Bürgerbüro
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Leistungsbeschreibung
                    
                
            
        
        
                                                Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. 
Bitte beachten Sie auch die anderen Hinweise auf dem Formular!
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Bitte nutzen Sie das Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) " hier auf der Seite (roter Button oben rechts)
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Was sollte ich noch wissen?
                    
                
            
        
        
                                                Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte 
folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit: 
- Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil 
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht 
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bzw. Auszug bei der Meldebehörde anzumelden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                - ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
- Ausweis der meldenden Person zur Identifikationsfeststellung
- Ausweis des umzumeldenden Kindes, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des umzumeldenden Kindes
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Gemeinde Ostrhauderfehn
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8050
Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage
                    
                
            
        
        
                                                §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                    
    
Leistungsbeschreibung
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. 
Bitte beachten Sie auch die anderen Hinweise auf dem Formular!
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie das Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) " hier auf der Seite (roter Button oben rechts)
Was sollte ich noch wissen?
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte 
folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit: 
- Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil 
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht 
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bzw. Auszug bei der Meldebehörde anzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
- Ausweis der meldenden Person zur Identifikationsfeststellung
- Ausweis des umzumeldenden Kindes, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des umzumeldenden Kindes
Zuständige Stelle
Gemeinde Ostrhauderfehn
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8050
Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Rechtsgrundlage
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)