Dienstleistung
Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätte
Wichtigste Merkmale
                
                Online-Formular
            
            Antrag auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung gemäß § 90 Absatz 3 VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch)
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Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe oder Kindergarten nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Kindertagesstätten
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
                                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
                        Servicezeiten
                        
                
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
                                Fax
04952 805-30
                                                    04952 805-30
                                Telefon
04952 805-0
                                                    04952 805-0
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                    Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8050
gemeinde@ostrhauderfehn.de
 
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Bitte drucken Sie das Formular aus und geben es aufgefüllt an die zuständige Stelle zurück.
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage
                    
                
            
        
        
                                                §§ 90 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - SGB VIII
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
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An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
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04952 8050
gemeinde@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
§§ 90 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - SGB VIII
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                    Kindertagesstätte, Kindergarten, Jugendhilfe, Fahrtkosten, Krippe, Übernahme, Kinderbetreuung