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Online-Antrag Ausstellung Fischereierlaubnisschein

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Um dem Fischfang nachzugehen muss eine rechtliche Voraussetzung erfüllt sein. Wenn der/die  Angler*in nicht selbst Eigentümer*in eines Fischereirechtes oder Fischereipächter*in ist, benötigt man für das Gewässer einen Fischereierlaubnisschein.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:

 

- Schifferstraße

- 1. Südwieke

- Untenende bis zur Schleuse

- Holterfehner Straße

- Schulstraße

- Ahornstraße

- Tannenstraße

- Nordstraße

 

Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.


Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.


Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.


Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.


Für die Ausstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

-Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein

-Personalausweis


Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.


Ausstellung Fischereierlaubnisschein 15,00 €


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