Die Gemeinde Ostrhauderfehn bietet in ihren Betreuungseinrichtungen wie der Kinderkrippe Wüppsteertjes, der Kindertagesstätte Fehnwichtel, den Kindergärten Farbenland und Farbenwelt Sonderbetreuungszeiten an. 

Aufgrund der unterschiedlichen Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen variieren auch die angebotenen Sonderbetreuungszeiten.

Bei kommunalen Betreuungseinrichtungen wenden Sie sich bitte an die

Gemeinde Ostrhauderfehn

Kindertagesstätten

Frau Eva Griese, Telefon 04952 8051350, Mail griese@ostrhauderfehn.de

Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn.


Für die nachträgliche Anmeldung einer Sonderbetreuungszeit nutzen Sie bitte das Online-Formular.


Für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit je angefangene halbe Stunde wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 € pro Monat in Rechnung gestellt.

Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Gebühren befreit, sofern die maximale tägliche Betreuungszeit insgesamt nicht mehr als 8 Stunden umfasst. Die Sonderöffnungszeiten werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn nach Verfügbarkeit bewilligt.


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