Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Wichtigste Merkmale
                
                Online-Formular
            
            Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Standesamt
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
                                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
                        Servicezeiten
                        
                
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
                                Fax
04952 805-30
                                                    04952 805-30
                                Telefon
04952 805-0
                                                    04952 805-0
                            E-Mail
                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                                            
                    
                    Ansprechpartner
                                            
                                    
            Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                 Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
                
            Gebühr:
            EUR 70,00
        
                            
    
                    Ausstellung der Urkunde
                
            Gebühr:
            EUR 15,00
        
                            
    
                    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
                
            Gebühr:
            EUR 7,50
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                 Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Geburtsanmeldung, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Abstammungsurkunde
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
                    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
                            
    Gebühr: EUR 70,00
                    Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
                            
    Gebühr: EUR 15,00
                    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
                            
                    
                    Gebühr: EUR 7,50
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
                    Geburtsanmeldung, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Abstammungsurkunde