Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wichtigste Merkmale
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                        
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
                                        
                        Steuermaßstab und Steuersätze
 
 Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
 
  Sie beträgt jährlich:
 
  a) für den ersten Hund 36,00 Euro
 
  b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
 
  c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
 
 
 
  Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
                    
                            
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
 
 
 - Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
  
 
  Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
 
 
 - 
  Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil 
   
   - Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
 
-  Sie halten den Hund nicht weiterhin.
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
                                        
                        Bitte nutzen Sie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
                    
                    
                        
        
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
                
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
                                        
                        
 Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrhauderfehn 
 www.ostrhauderfehn.de 
 .
                    
                    
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Steuermaßstab und Steuersätze
 Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
 
  Sie beträgt jährlich:
 
  a) für den ersten Hund 36,00 Euro
 
  b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
 
  c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
 
 
 
  Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
  
 
  Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
- 
  Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil 
  - Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
 
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Formulare
Bitte nutzen Sie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrhauderfehn www.ostrhauderfehn.de .