Dienstleistung
Einen Hund anmelden
Wichtigste Merkmale
 Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
 
 
 
 
 Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht 
 eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Hunderegister Niedersachsen
                
                    
                    Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
0441 39010401
0441 39010400
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            EUR 13,50 - 23,50
        
                            
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
                                        
                        Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
 
 Sie beträgt jährlich:
 
  a) für den ersten Hund 36,00 Euro
 
  b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
 
  c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
 
 
 
  Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
                    
                            
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
                                        
                        
 Bitte nutzen Sie in erster Linie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder aber auch ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
 
   
                    
                    
                        
        
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
 
 Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
 Hundehaltung Abmeldung
 ".
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Tierhaltung, Hunde, Hundehalter, registrieren, Hund, Welpe, gefährlicher Hund, anmelden, Hundeanmeldung, Tasso, Halten von Hunden, Hundeabmeldung
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
 Sie beträgt jährlich:
 
  a) für den ersten Hund 36,00 Euro
 
  b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
 
  c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
 
 
 
  Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Formulare
 Bitte nutzen Sie in erster Linie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder aber auch ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
 
   
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".