Dienstleistung
Hauptwohnsitz anmelden
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
 Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
 
 
 
  Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Bürgerbüro
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
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  Personalausweis
   und/oder 
  Reisepass
   als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
 
- Wohnungsgeberbestätigung
- 
  Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: 
   
   - 
    aus dem Ausland zugezogenen Personen: 
     
     - die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
 
- 
    betreuten Personen: 
     
     - schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
 
- 
    Personen, die nicht  selbst erscheinen können: 
     
     - schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
 
 
                                                                                                                                
                                                                                                
                                        
                            
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    anmelden, Umzug, Wohnungsbezug
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
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  Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: 
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    aus dem Ausland zugezogenen Personen: 
    - die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
 
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    betreuten Personen: 
    - schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
 
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    Personen, die nicht  selbst erscheinen können: 
    - schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
 
 
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    aus dem Ausland zugezogenen Personen: