Dienstleistung
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Sozialamt
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Das Sozialamt ist zur Zeit nur eingeschränkt erreichbar!
 
  Eine telefonische Kontaktaufnahme ist momentan leider nicht möglich. Termine für persönliche Vorsprachen werden aktuell grundsätzlich nicht vergeben. Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, wird ein Termin durch den Sachbearbeiter vergeben.
 
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 , 
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   Die Sachbearbeitung SGB II für den Buchstabenbereich M – Sb und weitere Einzelfälle erfolgt ab 01.10.2025 bereits zentral beim Zentrum für Arbeit, Leer.
 
04952 805-30
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Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Empfängnisverhütung, medizinische Vorsorge, Hilfe zur Familienplanung, Sozialhilfe, Mutterschaft, Sterilisation, Untersuchung
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.