Dienstleistung
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Sozialamt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Das Sozialamt ist zur Zeit nur eingeschränkt erreichbar!
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist momentan leider nicht möglich. Termine für persönliche Vorsprachen werden aktuell grundsätzlich nicht vergeben. Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, wird ein Termin durch den Sachbearbeiter vergeben.
Die Abgabe der Unterlagen ist über den Postweg möglich. Bitte beachten Sie aber, dass
nur Kopien
,
KEINE ORIGINALE,
eingereicht werden.
Original-Unterlagen werden NICHT zurückgesendet und ggf. vernichtet.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen per E-Mail einreichen. Beachten Sie hierbei, dass die einzureichenden Unterlagen als Dateianhänge
nur im .PDF-Format
berücksichtigt werden können.
Es muss derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Bitte sehen Sie von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Die Sachbearbeitung SGB II für den Buchstabenbereich M – Sb und weitere Einzelfälle erfolgt ab 01.10.2025 bereits zentral beim Zentrum für Arbeit, Leer.
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Empfängnisverhütung, medizinische Vorsorge, Hilfe zur Familienplanung, Sozialhilfe, Mutterschaft, Sterilisation, Untersuchung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.