Online Antrag Voranmeldung einer Eheschließung

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Frau Rita Santjer

Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

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08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
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08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

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Häufig gestellte Fragen

Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.


Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.


  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
  • keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Gebühr: EUR 40,00
Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
Gebühr: EUR 40,00
außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Abgabe: EUR 100,00
zusätzlich bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
Abgabe: EUR 25,00

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichen Partnern