Dienstleistung
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Für den Besuch des Sozialamtes ist eine vorherige Terminvereinbarung mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in notwendig.
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Schlagwörter
Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Untersuchung, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Sterilisation, Sozialhilfe, Mutterschaft, Hilfe zur Familienplanung, Empfängnisverhütung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.