Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

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Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Für den Besuch des Sozialamtes ist eine vorherige Terminvereinbarung mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in notwendig.


Fax
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.


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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.


Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Untersuchung, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Sterilisation, Sozialhilfe, Mutterschaft, Hilfe zur Familienplanung, Empfängnisverhütung