Wichtigste Merkmale

Online-Formular

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Erteilung einer Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
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Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn

Für die Abholung eines Reisepasses durch eine andere Person wird eine Vollmacht benötigt.



Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport