Dienstleistung
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Schlagwörter
Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassung Fahrzeug, Zulassung Kfz, Zulassung Auto, zulassungspflichtiges Fahrzeug
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch