Dienstleistung
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die
Zulassungsbescheinigung Teil I
wird
im Rahmen der Fahrzeugzulassung
ausgestellt.
Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.
-
Persönlich:
Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
-
Elektronisch:
Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Schlagwörter
Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassung Fahrzeug, Zulassung Kfz, Zulassung Auto, zulassungspflichtiges Fahrzeug
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung ausgestellt.
Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.
- Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
- Elektronisch: Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch