Sie müssen die Rennwett-, Lotterie- oder Sportwettensteuer anmelden und bezahlen, wenn Sie

  • einen Totalisator zum Abschluss von Wetten auf Rennpferde betreiben oder als Buchmacherin oder Buchmacher tätig sind
  • öffentliche Lotterien und Ausspielungen veranstalten
  • Sportwetten veranstalten

Der Totalisator ermittelt im Vorfeld eines Pferderennens aus allen Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die Gewinnquoten. Die Teilnehmenden wetten dabei untereinander und nicht gegen eine Buchmacherin oder einen Buchmacher.

Wie werden Rennwetten besteuert?

  • Der Rennwettsteuer unterliegen:
    • Pferderennen an einem Totalisator und
    • bei einer Buchmacherin oder einem Buchmacher abgeschlossenen Wetten.
  • Von den abgeschlossenen Rennwetten müssen Sie eine Steuer von 5,3 % des Wetteinsatzes bezahlen.
  • Ihre Steuerschuld als Totalisator beziehungsweise als Buchmacherin oder Buchmacher entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes, also in dem Moment, in dem die Spielerin oder der Spieler den Wetteinsatz zahlt.

Wie werden Lotterien besteuert?

  • Der Lotteriesteuer unterliegen in Deutschland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen.
  • Die Steuer beträgt 20 % des Teilnahmeentgelts abzüglich der Lotteriesteuer. Das Teilnahmeentgelt setzt sich zusammen aus:
    • dem Lospreis der Spielerin oder des Spielers zur Teilnahme an der Lotterie oder Ausspielung
    • zuzüglich möglicher von der Veranstalterin oder dem Veranstalter festgelegter Gebühren.
  • Von der Besteuerung ausgenommen sind öffentliche Lotterien und Ausspielungen
    • bei denen der Gesamtbetrag der geleisteten Teilnahmeentgelte den Wert von 1.000 EUR nicht übersteigt oder
    • zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, bei denen der Gesamtbetrag der geleisteten Teilnahmeentgelte den Wert von 40.000 EUR nicht übersteigt und der Reinertrag für die genannten Zwecke verwendet wird
  • Wenn eine genehmigte Lotterie oder Ausspielung von der Lotteriesteuer freigestellt ist, unterliegen die Umsätze aus dem Verkauf der Lose grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Steuerschuld entsteht für öffentliche Lotterien und Ausspielungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Spielerin oder der Spieler das Teilnahmeentgelt zahlt.

Wie werden Sportwetten besteuert?

  • Sportwetten von inländischen und ausländischen Anbieterinnen und Anbietern, die in Deutschland veranstaltet werden oder bei denen die Spielerinnen und Spieler ihren Wohnsitz in Deutschland haben, unterliegen der Sportwettensteuer.
  • Alle in Deutschland getätigten Sportwetten werden mit 5,3 % des Spieleinsatzes besteuert. Auch über das Internet abgeschlossene Sportwetten, werden besteuert.
  • Die Steuerschuld entsteht bei Sportwetten mit der Leistung des Wetteinsatzes, also in dem Moment, in dem die Spielerin oder der Spieler den Wetteinsatz zahlt.
  • Wenn Sie Sportwetten veranstalten und Sie Ihren Wohnsitz oder Sitz nicht in der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, müssen Sie eine steuerlich beauftragte Person in Deutschland benennen.
  • Steuerlich beauftragte Person kann jemand sein, der
    • seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat,
    • zuverlässig im Umgang mit steuerlichen Pflichten ist und
    • ordnungsgemäße Geschäftsunterlagen führt und Jahresabschlüsse rechtzeitig erstellt, sofern eine Buchführungspflicht besteht.
  • Die steuerlich beauftragte Person muss Ihre Pflichten als Veranstalterin oder Veranstalter erfüllen. Die beauftragte Person hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Veranstalterin oder der Veranstalter der Sportwette. Die Steuer für Sportwetten schulden gemeinsam die beauftragte Person und die Veranstalterin oder der Veranstalter der Sportwette.

Adresse
Vahrenwalder Straße 206
30165 Hannover
Servicezeiten
  • Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr *
  • Di.: 08:00 - 12:00 Uhr *
  • Mi.: geschlossen
  • Do.: 08:00 - 12:00 Uhr * und 13:00 - 17:00 Uhr*  (vor gesetzlichen Feiertagen und vor dem 24.12. und 31.12. nur bis 12:00 Uhr)
  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * und nach Vereinbarung.

* Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie ggfs. die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.


Telefon
+49 511 6790-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: kostenfrei

  • Hinzugefügter Inhalt: Der Betreiber eines Totalisators hat die Steuer für jeden Kalendermonat, in dem mindestens ein Rennen stattgefunden hat anzumelden und hat als Anlage zur Steueranmeldung das Rennprogramm beizufügen, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fälligDer Betreiber eines Totalisators hat die Steuer für jeden Kalendermonat, in dem mindestens ein Rennen stattgefunden hat anzumelden und hat als Anlage zur Steueranmeldung das Rennprogramm beizufügen, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig

  • Der Steuerschuldner der Buchmacher hat die Steuer für jeden Kalendermonat anzumelden und hat als Anlage zur Steueranmeldung eine Aufstellung einzureichen, aus der für jede einzelne Wettannahmestelle deren gesamte Wetteinsätze und Rückzahlungsbeträge ersichtlich sind, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig. Der Steuerschuldner der Buchmachersteuer hat die Steuer für jeden Kalendermonat anzumelden und hat als Anlage zur Steueranmeldung eine Aufstellung einzureichen, aus der für jede einzelne Wettannahmestelle deren gesamte Wetteinsätze und Rückzahlungsbeträge ersichtlich sind, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig

  • Der Veranstalter der Sportwette hat die Sportwettensteuer für jeden Kalendermonat spätestens bis zum 15. des Folgemonats anzumelden, die Steuer für Sportwetten ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig. 

  • Der Veranstalter einer der Veranstalter einer öffentlichen Lotterieöffentlichen Lotterie oder Ausspielung hat die Lotteriesteuer für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats anzumelden; der Steueranmeldung sind ggf. Unterlagen über die Ermittlung des Werts der vorgehaltenen Gewinne oder in Fällen einer Steuerbefreiung die behördliche Erlaubnis beizufügen oder Ausspielung hat die Lotteriesteuer für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats anzumelden; der Steueranmeldung sind ggf. Unterlagen über die Ermittlung des Werts der vorgehaltenen Gewinne oder in Fällen einer Steuerbefreiung die behördliche Erlaubnis beizufügen

  • Der Veranstalter von  virtuellem Automatenspiel  hat die virtuelle Automatensteuer für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats anzumelden, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fälligl hat die virtuelle Automatensteuer für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats anzumelden, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig

  • Der Veranstalter von  Online-Poker  hat die Online-Pokersteuer für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats anzumelden, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig hat die Online-Pokersteuer für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats anzumelden, die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig


Die öffentliche Lotterie, Ausspielung sowie die Veranstaltung von Rennwetten, von virtuellem Automatenspiel und von Online-Poker sind durch die zuständige Behörde zu genehmigen.

Die Erlaubnis für Glücksspiele wird den Veranstaltern von der zentralen Glücksspielbehörde für das gesamte Bundesgebiet erteilt.Die Erlaubnis für Glücksspiele wird den Veranstaltern von der zentralen Glücksspielbehörde für das gesamte Bundesgebiet erteilt.


Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt.


Betreiben Sie einen Totalisator, sind Sie Buchmacherin oder Buchmacher oder veranstalten Sie Sportwetten, entsteht Ihre Steuerschuld mit der Leistung des Wetteinsatzes.

Hinzugefügter Inhalt: Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts.Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts.

Hinzugefügter Inhalt: Veranstalten Sie virtuelles Automatenspiel oder Online-Poker, entsteht Ihre Steuerschuld mit Leistung des Spieleinsatzes.Veranstalten Sie virtuelles Automatenspiel oder Online-Poker, entsteht Ihre Steuerschuld mit Leistung des Spieleinsatzes.

Hinzugefügter Inhalt: Die Steuer melden Sie beim zuständigen Finanzamt an. Sie können dafür eine Steuer-Software mit ELSTER-Verknüpfung oder direkt das ELSTER-Portal nutzen.Die Steuer melden Sie beim zuständigen Finanzamt an. Sie können dafür eine Steuer-Software mit ELSTER-Verknüpfung oder direkt das ELSTER-Portal nutzen.

Hinzugefügter Inhalt: In besonderen Ausnahmefällen kann das Finanzamt auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall müssen Sie eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben und eigenhändig unterschreiben. Das Zuständige Finanzamt in Niedersachsen ist das Finanzamt Hannover-Nord.In besonderen Ausnahmefällen kann das Finanzamt auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall müssen Sie eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben und eigenhändig unterschreiben. Das Zuständige Finanzamt in Niedersachsen ist das Finanzamt Hannover-Nord.


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