Dienstleistung
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die örtliche Gewerbebehörde
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
-
eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der
Pfandleiherverordnung
und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Schlagwörter
Pfandleiher, Fristverlängerung, Pfandschein, Pfandrecht, Pfandgläubiger, Pfandkredit, Pfandleiher, Pfandschein, Pfandrecht, Fristverlängerung, Pfandgläubiger, Pfandkredit
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die örtliche Gewerbebehörde
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren