Dienstleistung
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.
Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:
- Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung bei Kircheneintritt
- Änderung bei Kirchenaustritt
- Änderung bei Trennung
- Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
- Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Änderung bei Tod des Ehegatten
- Änderung von Adress- und Personendaten
- Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ElsterLohn II, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ElsterLohn II
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ElsterLohn II, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ElsterLohn II