Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle.

Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.


ElsterOnline

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


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