Dienstleistung
Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.
Online-Abmeldung des Hundes
Einrichtung
Hunderegister Niedersachsen
Adresse
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
Fax
0441 39010401
0441 39010401
Telefon
0441 39010400
0441 39010400
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.