Dienstleistung
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz Zulassung
Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.
Fleischgesetz (FlG)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
0228 6845-3444
0228 6845-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
- Zuverlässigkeit und Sachkunde
- Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
- Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
- Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
- Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
- Zuverlässigkeit und Sachkunde
- Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
- Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
- Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
- Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben