Dienstleistung
Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Einrichtung
Wirtschaftsprüferkammer
Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postfach
Postfach 301882
10746 Berlin, Stadt
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10746 Berlin, Stadt
Fax
030 726161-212
030 726161-212
Telefon
030 726161-0
030 726161-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Schlagwörter
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufsregister, WPK, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WPK, Berufsregister, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Schlagwörter
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufsregister, WPK, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WPK, Berufsregister, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer