Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschafsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) erfasst.

Im Berufsregister sind zu löschen

  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, wenn die Bestellung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist;
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wenn die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist
  • Zweigniederlassungen,
    • wenn die Zweigniederlassung aufgehoben ist,
    • wenn die Zweigniederlassung nicht mehr von einem Wirtschaftsprüfer verantwortlich geleitet wird und eine Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer nicht vorliegt.

§ 39 Wirtschaftsprüferordnung

Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postfach
Postfach 301882
10746 Berlin, Stadt

Fax
030 726161-212
Telefon
030 726161-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.


Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.