Dienstleistung
Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte
Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:
- Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
- Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
- Überbetriebliche Vernetzung und Beratung
Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch
- eigene Fachkräfte
- sowie finanzielle Förderung.
Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Welche Gebühren fallen an?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Bearbeitungsdauer
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Schlagwörter
Förderung, Krankenversicherung, Gesundheit, Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung, Förderung, Krankenversicherung, Gesundheit, Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Welche Gebühren fallen an?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Bearbeitungsdauer
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.