Dienstleistung
Schutzimpfungen Finanzierung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Diphtherie, Masern, Finanzierung, Lungenentzündung, Windpocken, Meningokokken Typ B, FSME, Meningitis, Gebärmutterhalskrebs, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber, Röteln, Tetanus, Kinderlähmung, Mumps, Tuberkulose, Typhus, Grippe, Hepatitis A, Pocken, Hepatitis B, Haemophilus Influenzae Typ B, Keuchhusten, Schwerer Durchfall, Schutzimpungen, Diphtherie, Masern, Finanzierung, Lungenentzündung, Windpocken, Meningokokken Typ B, FSME, Meningitis, Gebärmutterhalskrebs, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber, Röteln, Tetanus, Kinderlähmung, Mumps, Tuberkulose, Typhus, Grippe, Hepatitis A, Pocken, Hepatitis B, Haemophilus Influenzae Typ B, Keuchhusten, Schwerer Durchfall, Schutzimpungen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Diphtherie, Masern, Finanzierung, Lungenentzündung, Windpocken, Meningokokken Typ B, FSME, Meningitis, Gebärmutterhalskrebs, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber, Röteln, Tetanus, Kinderlähmung, Mumps, Tuberkulose, Typhus, Grippe, Hepatitis A, Pocken, Hepatitis B, Haemophilus Influenzae Typ B, Keuchhusten, Schwerer Durchfall, Schutzimpungen, Diphtherie, Masern, Finanzierung, Lungenentzündung, Windpocken, Meningokokken Typ B, FSME, Meningitis, Gebärmutterhalskrebs, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber, Röteln, Tetanus, Kinderlähmung, Mumps, Tuberkulose, Typhus, Grippe, Hepatitis A, Pocken, Hepatitis B, Haemophilus Influenzae Typ B, Keuchhusten, Schwerer Durchfall, Schutzimpungen