Dienstleistung
Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.
Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:
- die Errichtung
- die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
- die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
- die vollständige oder teilweise Stilllegung
Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.
Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
3 Tage
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .
Infobroschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Schlagwörter
Lebensmittel, Gesundheitsamt, Trinkwasser, Trinkwasserversorgung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Hausbrunnen, Eigenwasserversorgungsanlage, Lebensmittel, Gesundheitsamt, Trinkwasser, Trinkwasserversorgung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Hausbrunnen, Eigenwasserversorgungsanlage, Tränkwasseranlage, mobile Wasserversorgungsanlage, Gebäudewasserversorgungsanlage, Wiederinbetriebnahme, Löschwasseranlage, zeitweilige Wasserversorgungsanlage, zentrale Wasserversorgungsanlage, Nichttrinkwasseranlage, dezentrale Wasserversorgungsanlage, Wasserversorgungsanlage
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .
Infobroschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.