Dienstleistung
Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 15,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Variiert
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
- Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat
erforderliche Unterlagen
Keine
Verfahrensablauf
-
Stellen Sie den Antrag schriftl
ich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.
Schlagwörter
Tod, Todesfall, Sterbefall, Bestattung, Bescheinigung, Zurückstellen der Beurkundung, Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallurkunde, Sterbefallanzeige, Sterbefall, Bestattung, Tod, Todesfall, Bescheinigung, Zurückstellen der Beurkundung, Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallurkunde, Sterbefallanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Variiert
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
- Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat
erforderliche Unterlagen
Keine
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag schriftl ich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.