Dienstleistung
Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung
In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für das Halten eines Hundes die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Wenn Sie als Prüfer/in die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt werden. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Erst nach Erhalt der Anerkennung dürfen Sie Sachkundeprüfungen abnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 35,00 - 700,00
Bearbeitungsdauer
Hat die zuständige Stelle nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Anerkennung entschieden, so gilt die Anerkennung als erteilt.
Bearbeitungsdauer: 0 bis 3 Monate
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer/in für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
- Nachweise (Zertifikate)
- Führungszeugnis
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
Schlagwörter
Sachkundeprüfer/in, Anerkennung als Sachverständiger für Hunde, Sachkundeprüfung, Sachkundeprüfer/in, Anerkennung als Sachverständiger für Hunde, Sachkundeprüfung
Welche Fristen muss ich beachten?
Erst nach Erhalt der Anerkennung dürfen Sie Sachkundeprüfungen abnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 3 Monate
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer/in für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
- Nachweise (Zertifikate)
- Führungszeugnis
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.