Dienstleistung
Mutterschaftsanerkennung
In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
- Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
- das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar/Notarin
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 15337
0447115 0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Schlagwörter
Standesamt, Beurkundung, Mutterschaft, Unverheiratet, Jugendamt, Notar, Notarin, Zertifizierung, Heimatrecht ausländischer Staat, Anerkennung Mutterschaft, Mutterschaftsanerkennung
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben