In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.

Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.

In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:

  • Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
  • das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.

Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:

  • Standesamt
  • Jugendamt
  • Notar/Notarin

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Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
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 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 15337
Telefon
0447115 0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.


Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.


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