Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.


Häufig gestellte Fragen

Prüfer, Elektronikgerätegesetz, zertifizieren, überprüfen, Prüfer, Elektronikgerätegesetz, zertifizieren, überprüfen