Dienstleistung
Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:
- eine eingehende Untersuchung
- Anleitung zu effektiver Mundhygiene
- Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern
Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.
Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.
Gebühr:
kostenfrei
Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Schlagwörter
Zahnärztin, Zahnarzt, Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenkassenleistung, Prophylaxe, Zahnerkrankungen, Zahnkrankheiten, Kassenleistung, Zahnärztin, Zahnarzt, Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenkassenleistung, Prophylaxe, Zahnerkrankungen, Zahnkrankheiten, Kassenleistung, Mundhygiene, zahnmedizinische Leistungen, Zahnbonusheft, Zahnvorsorge, Bonusheft, Kontrolluntersuchung, Zahnvorsorgeuntersuchung, Zahnsteinentfernung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
Gebühr: kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben