Dienstleistung
Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks: Anmeldung
Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Washingtonstr. 75
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
0611 97712-39
0611 97712-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die
Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
-
§ 1b, Abs. 3 und 4 Betriebsaltersversorgungs-Gesetz (BetrAVG)
- Tarifverträge des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk .
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
- § 1b, Abs. 3 und 4 Betriebsaltersversorgungs-Gesetz (BetrAVG)
- Tarifverträge des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes
Rechtsbehelf
nicht angegeben