Dienstleistung
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk: Anmeldung
Die Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) gewährt Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks folgende tarifvertragliche Leistungen:
- Urlaubsentgelt
- zusätzliches Urlaubsgeld
- Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren
-
Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei
- Krankheit
- Mutterschutz
- Wehrübung
- schlechter Witterung
- Weiterbildung
- Ausübung von Ehrenämtern
- Kurzarbeit
-
Zahlung in Sonderfällen bei
- Grundwehrdienst
- Berufswechsel
- Auswanderung
- Rente oder Erwerbsunfähigkeit
- Wechsel ins Angestelltenverhältnis
- Tod (Leistung an Erben)
- Entschädigungszahlungen direkt an Arbeitnehmer
Wenn Sie tarifvertraglich gebundene Unternehmerin oder gebundener Unternehmer im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der uk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Die uk ist Teil der Kassen im Maler- und Lackiererhandwerk.
Sodenstraße 2
30161 Hannover
0511 388324-3
0511 349192-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der gemeinnützigen Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der gemeinnützigen Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks
Rechtsbehelf
nicht angegeben