Dienstleistung
Ausbildungsbetrieb für Luftfahrer: Erlaubnis
Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet werden kann oder der Bewerber oder seine Ausbilder persönlich ungeeignet sind; ergeben sich später solche Tatsachen, so ist die Erlaubnis zu widerrufen.
Die praktische Ausbildung der Luftfahrer darf nur von Personen vorgenommen werden, die eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal besitzen (Fluglehrer).
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Einrichtung
Luftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
0531 2355-710
0531 2355-115
0531 2355-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 110,00 - 1.250,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zweigstellen Wolfenbüttel und Oldenburg.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Informationen zum Luftverkehr in Niedersachsen
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Verein, Adresse suchen, Sportclub, Stadtsportbund, Fluglehrerin, Sportverbände, Vereine, Sportvereine suchen, Fluglehrer, Verein, Adresse suchen, Sportclub, Stadtsportbund, Fluglehrerin, Sportverbände, Vereine, Sportvereine suchen, Fluglehrer
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zweigstellen Wolfenbüttel und Oldenburg.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Informationen zum Luftverkehr in Niedersachsen
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben