Dienstleistung
Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse (HWK) - Auskünfte erteilen
Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer (HWK) beantragen.
Damit die Handwerkskammer Auskünfte aus der Handwerksrolle erteilt, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen. Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb bei einer Ausschreibung einbeziehen wollen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Auskünfte aus den Verzeichnissen der Handwerkskammer für die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbebetriebe.
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 232-218
0441 232-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor der erstmaligen selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Voraussetzungen
- Antrag
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 HwO
Formulare
Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
erforderliche Unterlagen
Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer.
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und nimmt bei positiver Prüfung die Eintragung in die Handwerksrolle vor.
- Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn der Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt werden soll, muss eine Anmeldung bei der dortigen Handwerkskammer erfolgen.
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor der erstmaligen selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Voraussetzungen
- Antrag
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 HwO
Formulare
Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
erforderliche Unterlagen
Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer.
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und nimmt bei positiver Prüfung die Eintragung in die Handwerksrolle vor.
- Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn der Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt werden soll, muss eine Anmeldung bei der dortigen Handwerkskammer erfolgen.
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben