Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Haben Sie vor, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation oder Ihren ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen? Dann können Sie sich in Deutschland qualifizieren, um Ihre fehlenden theoretischen und praktischen Kenntnisse zu erwerben. Diese Qualifizierung ist auch im Zuge einer Beschäftigung in Deutschland möglich.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Qualifizierung im Rahmen einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich dazu verpflichten, den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis zu stellen. Sie müssen das Anerkennungsverfahren in Deutschland aktiv mitgestalten und ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie unter anderem, ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter. Sie prüft,
- ob in einem nicht-reglementierten Beruf eine qualifizierte Beschäftigung erforderlich ist oder
- ob in einem reglementierten Beruf eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist und hier eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden soll.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) muss Ihnen bestätigen, dass Sie über eine der folgenden ausländischen Berufsqualifikationen verfügen:
- mindestens zwei-jährige Ausbildung oder
- Hochschulabschluss, der in dem jeweiligen Staat anerkannt ist
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist befristet. Sie wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), höchstens jedoch für ein Jahr erteilt.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
8 Wochen
Widerspruchsfrist:
1 Monat
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
zuständige Ausländerbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Schlagwörter
Anerkennungspartnerschaft, Anerkennungsverfahren, Aufenthaltserlaubnis, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Bundesagentur für Arbeit, Einwanderung, Beschäftigung, Einreise, Sprachkenntnisse, Ausländische Berufsqualifikationen, Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, Zustimmung, Arbeitsplatzangebot, Anerkennungsverfahren, Einreise, Sprachkenntnisse, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis, Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung, Ausländische Berufsqualifikationen, Zustimmung, Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, Anerkennungspartnerschaft, Arbeitsplatzangebot
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
zuständige Ausländerbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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