Dienstleistung
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige
Wer
- Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
- Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg
gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.
Weitere Informationen:
- Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
- Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postfach
Postfach 80 01
53105 Bonn, Stadt
Postfach 80 01
53105 Bonn, Stadt
Fax
0228 14-8872
0228 14-8872
Telefon
0228 14-0
0228 14-0
E-Mail
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Schlagwörter
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige, Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Schlagwörter
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige, Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige