Wer

  • Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
  • Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg

gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.

Weitere Informationen:

  • Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
  • Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postfach
Postfach 80 01
53105 Bonn, Stadt

Fax
0228 14-8872
Telefon
0228 14-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.


Bundesnetzagentur

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige, Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige