Dienstleistung
Sachverständige für den Bereich der Landwirtschaft: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Zu den Aufgaben der zuständigen Stelle gehört es, Sachverständige zur Erstellung von Gutachten zu bestellen und zu vereidigen.
Die Bestellungskörperschaften führen über die von ihnen bestellten und vereidigten Sachverständigen Verzeichnisse und erteilen hiermit gegenüber Interessierten Auskunft. Die einzelnen Verzeichnisse sind teilweise in Datenbanken zusammengefasst.
Bundeseinhetliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks
IHK-Sachverständigenverzeichnis
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
0511 3107-333
0511 3107-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Institut für Sachverständigenwesen
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Institut für Sachverständigenwesen
Rechtsbehelf
nicht angegeben