Dienstleistung
Werkstattkarte erneuern
Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 80077-299
0441 80077-299
Telefon
0441 80077-0
0441 80077-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr:
EUR 42,95
Bearbeitungsdauer
15 Werktage
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)
Schlagwörter
KBA, Installateur, Antrag Werkstattkarte, FKR, FPersV, Fahrpersonalverordnung, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kraftfahrt-Bundesamt, KBA, Installateur, Fahrpersonalverordnung, FKR, FPersV, StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Antrag Werkstattkarte, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr:
EUR 42,95
Bearbeitungsdauer
15 Werktage
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)
Schlagwörter
KBA, Installateur, Antrag Werkstattkarte, FKR, FPersV, Fahrpersonalverordnung, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kraftfahrt-Bundesamt, KBA, Installateur, Fahrpersonalverordnung, FKR, FPersV, StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Antrag Werkstattkarte, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber