Dienstleistung
Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung
Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 50,00 - 700,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fach- und Sachkundenachweis
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister
- Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
- Fahrzeugnachweis
Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:
- Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
- alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
- Bankvollmacht über das Geschäftskonto
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Fach- und Sachkundenachweis
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
§ 17 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fach- und Sachkundenachweis
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister
- Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
- Fahrzeugnachweis
Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:
- Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
- alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
- Bankvollmacht über das Geschäftskonto
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Fach- und Sachkundenachweis
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
§ 17 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)