Zahnschäden und Zahnfehlstellungen lassen sich besonders gut im frühen Alter behandeln. Daher bieten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit Zahnärztinnen und Zahnärzten zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Förderschulen an.

Bei der Vorsorgeuntersuchung wird Ihr Kind gemeinsam mit den anderen Kindern seiner Klasse oder Gruppe zahnmedizinisch untersucht und informiert. Die Ziele sind:

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhindern
  • über gesunde Ernährung aufzuklären
  • Sie als Eltern zu informieren und auf Wunsch individuell zu beraten

Die Vorsorgeuntersuchungen richten sich in der Regel an Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In Schulen mit erhöhtem Kariesrisiko kann die Vorsorge bis zum 16. Lebensjahr stattfinden.

Die Termine werden von speziell geschulten Fachkräften, Zahnärztinnen und Zahnärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und niedergelassenen Patenzahnärztinnen und Patenzahnärzten durchgeführt.


Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
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KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: kostenfrei

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 


Ihr Kind besucht eine Gruppeneinrichtung.

nicht angegeben


Die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist ein Angebot für Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Eltern können sie nicht als individuelle Einzelleistung beantragen.

nicht angegeben


Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

nicht angegeben


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