Dienstleistung
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Schlagwörter
zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Fehlstellung von Zähnen, Zahnschäden, zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Fehlstellung von Zähnen, Zahnschäden
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.