Dienstleistung
Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
Einrichtung
TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Abgabe:
EUR 60,00 - 540,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
erforderliche Unterlagen
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Abgabe: EUR 60,00 - 540,00
Abgabe: EUR 60,00 - 540,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
erforderliche Unterlagen
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten