Dienstleistung
Gartenabfall Entsorgung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Informationen zum Thema "Bioabfall"
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlichAbfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als
pflanzliche Abfälle durch Verbrennung
beseitigt werden
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Rechtsbehelf
keine Angabe
Schlagwörter
Biomüll, Grünschnitt, Containerdienst, Grünschnitt, Biomüll, Containerdienst
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlichAbfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Rechtsbehelf
keine Angabe