Dienstleistung
Bildungsurlaub: Gewährung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.
Einrichtung
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Postfach 473
30004 Hannover
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
0511 30 03 30-81
0511 30 03 30-40
0511 30 03 30-10
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Anhörungsfrist:
2 Monate
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Arbeitsfreistellung, Arbeitsfreistellung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben