Dienstleistung
Approbation als Zahnarzt beantragen
Wer den Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
Berliner Allee 20
30175 Hannover
0511 380-02
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 7 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).
Internetauftritt des Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Zuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Voraussetzungen
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
-
den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
-
die Staatsangehörigkeit sowie
-
die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Für die Ausübung des Beruf einer Zahnärztin/eines Zahnarztes
im Ausland
wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Zahnärztin, Zahnarzt, Zahnmedizin, Zahnärztin, Zahnarzt, Zahnmedizin, Zahnheilkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 7 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).
Internetauftritt des Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Zuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Voraussetzungen
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
-
den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
-
die Staatsangehörigkeit sowie
-
die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Für die Ausübung des Beruf einer Zahnärztin/eines Zahnarztes im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben