Dienstleistung
Notfallrettung Sicherstellung
Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Träger. Sollten Sie einen Notfall haben oder sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden, wenden Sie sich unverzüglich an die 112.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen, die jedoch regelhaft durch die Krankenversicherung getragen werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Voraussetzungen
- Träger. Sollten Sie einen Notfall haben oder sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden, wenden Sie sich unverzüglich an die 112.
Schlagwörter
Rettungsdienst, Feuerwehr, Notfallrettung Sicherstellung, Notruf, Hilfsorganisationen, Notarzt, 112, Notfallnummer, Rettungsdienst, Feuerwehr, Notfallrettung Sicherstellung, Notruf, Hilfsorganisationen, Notarzt, 112, Notfallnummer
Welche Gebühren fallen an?
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen, die jedoch regelhaft durch die Krankenversicherung getragen werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Voraussetzungen
- Träger. Sollten Sie einen Notfall haben oder sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden, wenden Sie sich unverzüglich an die 112.