Dienstleistung
Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung
Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.
Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:
- Architektin/Architekt
- Fachärztin/Facharzt
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Apothekerin/Apotheker
- Erzieherin/Erzieher
- Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
- Lehrerin/Lehrer
- Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
- Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
- Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ingenieurin/Ingenieur
- Markscheiderin/Markscheider
- Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
- Tierärztin/Tierarzt
- Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.
Welche Gebühren fallen an?
unterschiedlich: je Aufwand und gesetzlicher Regelung für Ihren Beruf
Rechtsgrundlage(n)
Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal "Anerkennung in Deutschland".
Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.