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Dienstleistungen

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht

Förderung für Bildung bei jungen Erwachsenen, wenn laufender Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

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but@landkreis-helmstedt.de

Stadt Vechta  Burgstraße 6, 49377 Vechta

Telefon: 04441 886 0         E-Mail: info@vechta.de

Öffnungszeiten Rathaus: Mo- Do: 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

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