Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise

https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html

 

Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.


In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.

Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Ein nachträgliches Deaktivieren kann nur vom Inhaber über eine Hotline gesperrt werden. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.

Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Antragsteller ab 24 Jahren

Gebühr: EUR 37,00

 

Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

Gebühr: EUR 22,80

 

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: EUR 30,00

 

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle

Gebühr: EUR 13,00

 

Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle

Gebühr: EUR 6,00

 

Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises

Gebühr: EUR 6,00

 

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

Gebühr: gebührenfrei

 

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres

Gebühr: gebührenfrei

 

Sperren der Online-Ausweisfunktion

Gebühr: gebührenfrei

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

 


Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre

 

Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 6 Jahre

Identitätsnachweis, ePA, Ausweis ausstellen, nPA, 3000355, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Idendity-Card, Ausweis beantragen, Perser, Ausweispflichtbefreiung, Personalausweis beantragen, Beantragung, neuer Personalausweises ausgestellt