Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person da.

Urheber

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: EUR 50,00

 

Ausstellung der Urkunde

Gebühr: EUR 10,00

 

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Gebühr: EUR 5,00

 


Personenstandsurkunde, Geburtsurkunde, Geburt